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   KG, 03.02.2005 - Not 9/04   

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https://dejure.org/2005,28632
KG, 03.02.2005 - Not 9/04 (https://dejure.org/2005,28632)
KG, Entscheidung vom 03.02.2005 - Not 9/04 (https://dejure.org/2005,28632)
KG, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - Not 9/04 (https://dejure.org/2005,28632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Fortsetzung eines Besetzungsverfahrens und auf Abschluss mit der Bestellung einer entsprechenden Anzahl von Notaren; Abbruch des Auswahlverfahrens durch den Dienstherrn in jedem Stadium des Verfahrens bis zur Ernennung eines Bewerbers bei sachlichem Grund; ...

  • Judicialis

    BNotO § 111; ; BNotO § 6; ; BNotO § 6 b; ; BNotO § 6 Abs. 3; ; VwGO § 78 Abs. 1 Nr. 1

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus KG, 03.02.2005 - Not 9/04
    Sie dient auch dem aus Art. 12, 33 Abs. 2 GG herzuleitenden Recht aller potenziellen Notarbewerber, ebenfalls nach Leistung und Befähigung den Zugang zum Notaramt erlangen zu können (BVerfG DNotZ 1987, 121, 124).

    Auf diesen Schutz können sich aber nicht nur die Antragsteller, sondern - wie oben ausgeführt - auch die potenziellen Mitbewerber berufen (BVerfG DNotZ 1987, 121).

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

    Auszug aus KG, 03.02.2005 - Not 9/04
    Dabei sind die kollidierenden Grundrechtspositionen in ihrer Wechselwirkung zu erfassen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1475).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus KG, 03.02.2005 - Not 9/04
    Um dies zu erreichen, müssen zum Zeitpunkt der Ausschreibung die Kriterien bekannt sein, nach denen die Bewerber ausgewählt und die Stellen besetzt werden (vgl. für das Beamtenrecht z.B. BVerwGE 115, 58; OVG Münster, Beschluss vom 27.6.2003 - 1 B 442/03; Günther, ZBR 1987, 321, 333).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus KG, 03.02.2005 - Not 9/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 20. April 2004 (1 BvR 838/01 u.a., veröffentlicht z.B. ZNotP 2004, 281 ff.) festgestellt, dass die bisher praktizierte Umsetzung der Auswahlmaßstäbe des § 6 BNotO verfassungswidrig ist.
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus KG, 03.02.2005 - Not 9/04
    Für die Besetzung von Beamtenstellen ist anerkannt, dass der Dienstherr in jedem Stadium des Verfahrens - bis zur Ernennung eines Bewerbers - das Auswahlverfahren abbrechen kann, sofern ein sachlicher Grund dafür gegeben ist (vgl. z.B. BVerwGE 101, 112; NVwZ-RR 2000, 172; VGH Kassel, ZBR 1993, 337; NVwZ-RR 1993, 94; VGH Mannheim DVBl. 1995, 1253).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus KG, 03.02.2005 - Not 9/04
    Für die Besetzung von Beamtenstellen ist anerkannt, dass der Dienstherr in jedem Stadium des Verfahrens - bis zur Ernennung eines Bewerbers - das Auswahlverfahren abbrechen kann, sofern ein sachlicher Grund dafür gegeben ist (vgl. z.B. BVerwGE 101, 112; NVwZ-RR 2000, 172; VGH Kassel, ZBR 1993, 337; NVwZ-RR 1993, 94; VGH Mannheim DVBl. 1995, 1253).
  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus KG, 03.02.2005 - Not 9/04
    Die unzutreffende Bezeichnung der die Landesjustizverwaltung vertretenden Behörde in der Antragsschrift ist - entsprechend der Regelung in § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (vgl. z.B. BVerwG, NVwZ-RR 1990, 44; NVwZ 2002, 718, 722) - unschädlich.
  • BVerfG, 20.09.2002 - 1 BvR 819/01

    Zur Landeskinder-Klausel bei der Auswahl von Notaren

    Auszug aus KG, 03.02.2005 - Not 9/04
    Diese Grundsätze gelten entsprechend für das Verfahren zur Besetzung von Notarstellen (BGH DNotZ 1997, 889; DNotZ 2001, 731; inzident auch BVerfG - 2. Kammer des 1. Senats -, Beschluss vom 20.9.2002 - 1 BvR 819/01 u.a. -, veröffentlicht in DNotZ 2002.891 ff.).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 8 C 98.85

    Fehlbelegungsabgabe von Inhabern von Wohnungsfürsorgewohnungen

    Auszug aus KG, 03.02.2005 - Not 9/04
    Die unzutreffende Bezeichnung der die Landesjustizverwaltung vertretenden Behörde in der Antragsschrift ist - entsprechend der Regelung in § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO (vgl. z.B. BVerwG, NVwZ-RR 1990, 44; NVwZ 2002, 718, 722) - unschädlich.
  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 1/01

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Berücksichtigung

    Auszug aus KG, 03.02.2005 - Not 9/04
    Beispielhaft angeführt sei ein potenzieller Notarbewerber, der sich wegen seiner Examensnote keine Chancen bei einer Bewerbung ausgerechnet hat, aber durch eine langjährige ständige Vertretung eines Notars seine Qualifikation in einer Form unter Beweis gestellt hat, die nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (unter C III 5 b) entgegen der bisherigen Praxis (BGH, Beschl. v. 16.7.2001 - NotZ 1/01, ZNotP 2001, 443) zumindest die Gewährung von Sonderpunkten rechtfertigt.
  • BGH, 26.03.2001 - NotZ 31/00

    Abbruch der Ausschreibung einer Notarstelle

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 4 S 1933/93

    Abbruch eines Beförderungsverfahrens

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 44/95

    Voraussetzungen der Zurücknahme der Ausschreibung einer Notarstelle

  • VGH Hessen, 17.06.1992 - 1 TG 37/92

    Abbruch eines Beförderungsverfahrens - Klaglosstellung eines Mitbewerbers

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 26/02

    Anspruch eines Notarbewerbers auf Ausschreibung von Notarstellen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2003 - 1 B 442/03

    Beamtenrechtliche Konkurrentenklage; Benennung des Statusamtes und der

  • VGH Hessen, 15.05.1992 - 1 TG 2485/91

    Abbruch eines Beförderungsverfahrens - Zuständigkeit zur Rückgängigmachung einer

  • KG, 03.02.2005 - Not 8/04

    Berechtigung der Justizverwaltung zum Abbruch des Auswahlverfahrens zur Besetzung

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